So kommen Sie zu uns
Um einen Ausbildungsplatz in einem Berufsbildungswerk zu bekommen, nehmen Sie zunächst Kontakt mit der Reha- oder Berufsberatung des für Sie zuständigen Rehabilitationsträgers auf. In den meisten Fällen ist das die für Ihren Wohnsitz zuständige Agentur für Arbeit.
Weitere Kostenträger für Rehabilitationsmaßnahmen können sein:
- Deutsche Rentenversicherung (Bund oder Länder)
- Regionale Sozialzentren
- ARGE (Arbeitsgemeinschaften)
- Berufsgenossenschaften
- Unfallkasse
Dort werden Sie beraten, welche beruflichen Möglichkeiten Sie haben. Zudem wird geprüft, ob Sie für eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk in Frage kommen.
Ihr Reha- oder Berufsberater meldet Sie dort nach Rücksprache mit dem Berufsbildungswerk mit den folgenden Unterlagen an:
- Eingliederungsvorschlag (Reha 202) des Rehabilitationsträgers
- Ärztliche / Psychologische Gutachten
- ggf. Unterlagen über bereits durchgeführte Maßnahmen
- Kostenübernahmeerklärung des Rehabilitationsträgers
Anschließend werden Sie vom Berufsbildungswerk über den genauen Aufnahmetermin benachrichtigt und erhalten alle für die Aufnahme notwendigen Informationen.








